Zug, das Schweizer Steuerparadies
Die Neue Züricher Zeitung (NZZ) Online titulierte im Februar 2011 einen Artikel mit: „Zug weiterhin das Schweizer «Steuerparadies» schlechthin“

Durch eine wirtschaftsfreundliche Steuerpolitik des Kantons Zug schwang sich der kleinste Kanton der Schweiz ab 1990 vom Armenhaus zum reichsten Kanton der Schweiz auf. Noch in den sechziger Jahren hatte Zug die höchste Pro-Kopf-Verschuldung und das Durchschnittseinkommen lag unter dem Schweizer Durchschnitt. Heute zahlt Zug mit annähernd 300 Millionen Schweizer Franken im Jahr und 2.042 Franken pro Kopf am meisten in den interkantonalen Finanzausgleich ein. Die Steuerbelastung beträgt nur rund die Hälfte des Schweizer Durchschnitts und das Volkseinkommen pro Kopf zählt zu den höchsten in der Schweiz. 2010 lag das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf im Kanton Zug bei schätzungsweise 100.000 Schweizer Franken.
Ende 2010 zählte der Kanton Zug fast 30.000 Unternehmen, davon an die 17.000 Aktiengesellschaften. 2010 trugen sich über 500 Firmen neu im Handelsregister ein.

Viele Domizilfirmen und Holdings haben ihren Sitz im Kanton Zug, da die Unternehmenssteuern auf einem im internationalen Vergleich sehr niedrigen Niveau liegen.
Domizilfirmen sind gemäß der Bestimmungen der kantonalen Steuerverwaltung Unternehmen, die in der Schweiz nur eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Sie dürfen in der Schweiz weder eigenes Personal beschäftigen noch Büros unterhalten. Unter dem alten Steuergesetz vor 2001 wurden die Gewinne von Domizilgesellschaften gar nicht und das Kapital nur reduziert besteuert. Mit dem seit 2001 geltenden Steuergesetz werden die ersten 100.000 Schweizer Franken Gewinn mit 4 Prozent und der darüber hinausgehende Betrag mit 7 Prozent besteuert. Die Kapitalsteuer beträgt 0,075 Promille des zu versteuernden Eigenkapitals. Erträge die im Ausland erzielt werden, zum Beispiel Dividenden von ausländischen Firmen oder Honorarerträge, sind steuerfrei. Weiter sind Erträge aus Beteiligungen für alle Besteuerungsarten steuerbefreit.


Für Ansiedlungswillige interessant sind natürlich auch die Steuersätze von natürlichen Personen.

Belastung von natürlichen Personen durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens im Jahr 2009 aufgerundet auf 0-Nachkommastellen

Bruttoarbeitseinkommen in Schweizer Franken

Ledige

Verheiratet ohne Kinder

Verheiratet, 2 Kinder

30.000

3%

0%

0%

60.000

6%

3%

0%

100.000

8%

5%

3%

200.000

11%

8%

7%

400.000

12%

11%

9%

1.000.000

12%

12%

11%


Im Vergleich dazu überschreiten Sie in Deutschland mit einem zu versteuernden Einkommen von etwa 33.000 EUR bereits die 20%- Linie effektiver Steuern.
10.000 EUR = 10%
33.000 EUR = 20%
60.000 EUR = 28%